Schuldnerermittlung bei Mietschulden (Fallbeispiel)

Frau Much, bislang Mieterin der Klientin unserer Detektei, trotzte, weil ihre Vermieterin es tatsächlich gewagt hatte, ihr nach drei Monaten ohne Mietzahlung das Wohnverhältnis fristlos zu kündigen. Wer trotzt, sieht sich häufig moralisch im Recht. Und so fand es Frau Much nur rechtens – und dazu natürlich überaus clever –, der Vermieterin nicht ihre neue Wohnanschrift mitzuteilen. Diese könne selbst zusehen, wie sie ihre Forderungen adressieren wolle.

 

Womit Frau Much nicht gerechnet hatte: Ihre Vermieterin sah in der Tat selbst zu, die Anschrift zu erhalten, indem sie unsere Detektive beauftragte (0221 4558 0377), die Mieterin beim Auszug aus dem Objekt zu observieren und ihr zur neuen Adresse zu folgen. Die anfallenden Detektivkosten würden im Anschluss an die Maßnahme als zusätzlicher Posten zur bisherigen Forderung hinzugefügt werden und damit eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für die trotzende Mieterin bedeuten.

Wohnungseinbruch zwecks Terrassennutzung?

Da die Zielperson kein eigenes Fahrzeug besaß und sich für gewöhnlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegte, besorgte sich einer unserer beiden eingesetzten Wirtschaftsdetektive vorsichtshalber ein Tagesticket für den Nahverkehr, um eine nahtlose Observation ohne Unterbrechung für einen etwaigen situationsbedingten Ticketkauf gewährleisten zu können. Bei der Ankunft der Ermittler an Frau Muchs bisherigem Wohnobjekt trugen gerade zwei Frauen Gegenstände aus dem Haus heraus und in einen Opel Fiesta hinein. Da der Auftraggeberin unserer Privatdetektive kein Bild der Zielperson zur Verfügung stand, konnte noch nicht abschließend geklärt werden, ob eine der beiden Damen Frau Much war. Doch die Klientin sollte eine halbe Stunde später sowieso hinzukommen, um die Wohnungsübergabe durchzuführen, und würde unseren Ermittlern dabei bestätigen können, ob eine der beiden Damen die Zielperson war.

 

Bis zur Ankunft der Vermietern fiel unserem Observationsteam noch auf, dass sich die beiden Frauen zwischendurch immer wieder auf einem Balkon im Dachgeschoss aufhielten. Wie die Auftraggeberin später mitteilte, handelte es sich bei der zugehörigen Wohnung um ein leerstehendes Objekt, zu dem die Mieterin, bislang wohnhaft im Erdgeschoss, überhaupt keinen Zutritt hätte haben dürfen, zumal die Wohnung eigentlich stets verschlossen war. Glücklicherweise hatten die Ermittler vorsorglich Fotomaterial des Terrassenaufenthalts gefertigt. Frau Much stand somit womöglich sogar noch eine Strafanzeige wegen Einbruchs ins Haus.

Frau auf Balkon; Detektei Pulheim, Detektiv Pulheim, Privatdetektiv Pulheim, Wirtschaftsdetektei Pulheim

Hatte es sich die Mieterin in der Vergangenheit häufiger illegal auf dem Balkon einer leerstehenden Wohnung im selben Objekt gemütlich gemacht? Da keine Einbruchspuren vorhanden waren, musste sie wohl auf ungeklärte Weise an einen Schlüssel gelangt sein.

Verfolgung zu einer neuen Adresse in Pulheim-Sinnersdorf

Nachdem die Klientin unserer Wirtschaftsdetektei die Wohnungsübergabe durchgeführt hatte, bestätigte sie uns, dass es sich bei der blonden der beiden Frauen (die andere war brünett) um die Zielperson handelte. Kurz nach der Übergabe und etwa eineinhalb Stunden nach Observationsbeginn fuhren die beiden Damen mit dem Ford Fiesta ab und unsere Detektive nahmen die Verfolgung auf. Zunächst ging die Fahrt von der alten Wohnung in Pulheim nach Chorweiler, wo in einem Baumarkt diverse kleinere Handwerksutensilien gekauft wurden. Anschließend fuhr das Zielfahrzeug zu einem Mehrfamilienhaus in Pulheim-Sinnersdorf. Die beiden Damen und ein männlicher Helfer luden dort die Gegenstände aus dem Fiesta in das Wohngebäude.

 

Um festzustellen, ob die Zielperson auch tatsächlich an der festgestellten Adresse bleiben und nicht doch noch ein anderes Objekt aufsuchen würde, blieben die Observanten unserer Privatdetektei bis in die späten Abendstunden vor Ort. Der Herr und die Fahrzeugführerin des Fiesta verließen das Objekt am Nachmittag ohne die Zielperson und kehrten bis zum Ende des Einsatz nicht mehr zurück. 

Absurdes Pseudonym krönt die Kindergartenspielchen

Frau Much wiederum war mehrfach an einem geöffneten Fenster im 2. Obergeschoss zu sehen, sodass unsere Detektive die zugehörige Wohneinheit zweifelsfrei benennen konnten. Das würde für die Zustellung von Forderungen womöglich auch noch sehr wichtig werden, denn nach Einbruch der Dämmerung mussten die Ermittler bei einer unauffälligen Prüfung der Klingelschilder und Briefkästen feststellen, dass der Name der Zielperson nirgendwo verzeichnet war. Zugegeben nicht ungewöhnlich, wenn man gerade erst eingezogen ist, doch sicherheitshalber prüften unsere Wirtschaftsdetektive den Namen auf den Schildern, die der Wohneinheit zugeordnet werden konnten, in der Frau Much zuvor zu sehen gewesen war. Die Onlinerecherche zu diesem recht ungewöhnlichen Namen brachte diverse Profile in den sozialen Netzwerken hervor, die Fotos mit dem Gesicht der Zielperson zeigten. Offenbar handelte es sich also um ein selbstgegebenes Pseudonym, das Frau Much sowohl in der virtuellen als auch in der analogen Welt verwendete. Die Namensgebung sollte wohl besonders "cool" wirken; clever war sie jedenfalls nicht, denn eine bestimmte "Lisa Schmidt" oder "Maria Müller" im Internet zu finden, ist deutlich schwieriger als bei einer "Pussy Maxpower" (sinngemäße Abwandlung des tatsächlichen Pseudonyms). 

 

Mit dem Wissen um die neue Adresse, die genaue Wohneinheit und das Pseudonym würde es der Auftraggeberin unserer Detektei schließlich möglich sein, ihre Forderungen zumindest zuzustellen (die Zielperson hatte das Objekt bis zum Observationsende nicht mehr verlassen). Ob bei Miss "Maxpower" im nicht unwahrscheinlich erscheinenden Fall einer fortgesetzten Zahlungsverweigerung tatsächlich pfändbares Vermögen zu holen sein würde, stand angesichts eines Ford Fiestas als Umzugswagen auf einem anderen, von uns nicht zu beeinflussenden Blatt.

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