Abrechnungs- und Spesenbetrug Köln

Das Verhältnis zwischen Außendienstmitarbeitern, Fahrern, Externen und anderen Firmenmitarbeitern und dem Betrieb beruht auf Vertrauen. Die fehlende Kontrolle und die relative Unabhängigkeit dieser Berufsgruppen verleitet den ein oder anderen, private Kosten auf die Firma umzuwälzen – Reparaturen am Auto der Tochter, die über den Firmenwagen abgerechnet werden, Fahrten zur Großmutter, ein Rendezvous als Geschäftsessen usw.

 

Noch arger wird es, wenn Außendienstmitarbeiter gar nicht erst zu ihren Terminen erscheinen, letztlich keine Arbeit verrichten, und dennoch vollumfänglich abrechnen. Es handelt sich dabei um Betrug, genauer um Abrechnungsbetrug – eine Straftat und auf die Dauer eine enorme Schädigung des Unternehmers. Andere Mitarbeiter, die Kenntnis von den Vergehen ihrer Kollegen erhalten, bleiben häufig stumm. Der berühmte Kölsche Klüngel zeigt sich in diesem Zusammenhang von seiner negativen Seite. Doch Spesenbetrug ist ein Arbeitsrechtsverstoß, der mit entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung geahndet werden kann.

 

Wenn Sie glauben, ein Opfer des Abrechnungsbetrugs geworden zu sein, können Ihnen die Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Köln weiterhelfen. Wir ermitteln im Umfeld des Verdächtigen und observieren ihn gegebenenfalls, um Ihnen Gewissheit zu verschaffen. Die Kurtz Detektei Köln freut sich auf Ihren Anruf: 0221 4558 0377.

Straftatbestand des Betruges erfordert Vorsatz

Falsche Spesenabrechnungen erfüllen nicht zwangsläufig den Straftatbestand des Betruges (§ 263 StGB), da dieser den Vorsatz voraussetzt. Ein Beispiel: Die doppelte Einreichung von Rechnungen ist per se kein Vorsatz (Stichwort: Nachlässigkeit), erst wenn dieses Vorgehen über einen längeren Zeitraum immer wieder auftaucht, kann von einem vorsätzlichen Betrug ausgegangen werden. Doch hierbei handelt es sich eher um betriebsinterne Prüfungen. Unsere Kölner Detektive kommen dann ins Spiel, wenn die Richtigkeit der eingereichten Abrechnungen angezweifelt wird, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass abgerechnete Spesen nicht für das zahlende Unternehmen, sondern für private Zwecke oder durch Dritte entstanden sind. Ebenso stehen Fälschungen von Rechnungen im Fokus der Arbeit unserer Wirtschaftsdetektive aus Köln.


Ob fristlose Kündigungen aufgrund niedriger und selten oder gar einmalig auftauchender Diskrepanzen in den Abrechnungen gerechtfertigt sind, wird von den Gerichten immer wieder neu ausgelegt. Eine tatsächliche Grundsatzentscheidung besteht diesbezüglich noch nicht, weshalb zur Vermeidung hoher Gerichts- und Anwaltskosten bei diesen Fallkonstellationen zunächst die Anwendung des milderen Mittels, der Abmahnung oder gegebenenfalls ordentlichen Kündigung, zu bevorzugen ist.

Abrechnungsbetrug Kurtz Detektei Köln, Copyright Thomas Wanhoff
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