Den Kölnern geht es grundsätzlich gut. 2010 lag das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner bei 45.142 € und somit sehr deutlich über dem Durchschnitt in NRW (32.716 €). Das Durchschnittseinkommen des Kölner Erwerbstätigen betrug 2014 über 67.000 €. Kein Wunder also, dass Ehegatten-, Trennungs- und Kindesunterhalt große Themen für geschiedene oder in Scheidung befindliche Kölner sind, die sich deshalb immer wieder an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Köln wenden.
Nach dem Ende einer Ehe kommt es bekanntermaßen häufig zu Streitigkeiten. Beim Unterhalt gilt zunächst zu klären, welcher Partner unterhaltspflichtig ist und welcher unterhaltsberechtigt. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Der eheliche Unterhalt wird dabei im Gegensatz zum an der Düsseldorfer Tabelle orientierten Kindesunterhalt anhand des ehelichen Lebensstandards bemessen.
In der Trennungszeit wird zunächst der Trennungsunterhalt erbracht, nach der Scheidung wird bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt (= Geschiedenenunterhalt) gezahlt. Während dieser Trennungsphase erfolgt die Unterhaltsbemessung so, dass beide Partner ein ausgeglichenes Einkommen erhalten, sodass möglichst beide den Lebensstil der Ehe erhalten können (in der Praxis oft nicht umsetzbar). Kritisch und strittig wird es meistens in der Phase nach der Scheidung. Zwar sind beide Ex-Partner dann grundsätzlich verpflichtet, ihren jeweiligen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, doch gibt es Ausnahmegründe (die in der Praxis schon fast zur Regel werden), aufgrund derer teils erheblicher nachehelicher Unterhalt entrichtet werden muss, bspw. bei Erwerbslosigkeit des bedürftigen Partners (= Unterhaltsempfänger), wegen Krankheit, als Aufstockung, für die Kindesbetreuung oder auch schlicht aus "Billigkeit".
In die Bemessung dieser Unterhaltsansprüche werden das monatliche Einkommen, aber auch Vermögenswerte einbezogen. Änderungen an den Arbeits- und Einkommensverhältnissen des Ex bedingen laut Gesetz Umstellungen an den zuvor getroffenen Unterhaltsregelungen. Aus diesem Grund verschweigen die ehemaligen Partner häufig derlei Vermögensveränderungen. Dazu zählen Gehaltserhöhungen, Beförderungen, Jobwechsel, Nebentätigkeiten, Erbschaften und anderes. Es kommt auch vor, dass ein berechtigter Unterhaltsanspruch gänzlich ausgesetzt wird, weil der Unterhaltspflichtige seiner Informationspflicht nicht nachkommt, beispielsweise wenn er Schwarzarbeit verrichtet oder auch eine reguläre Erwerbstätigkeit verschweigt und behauptet, arbeitslos zu sein.
Durch Observation können die meisten dieser verschwiegenen Informationen oder Falschangaben gerichtsverwertbar nachgewiesen werden. Wenn Sie Ihren Ex also im Verdacht haben, gegen seine Informationspflicht zu verstoßen, zögern Sie nicht, sich an die Privatdetektive der Kurtz Detektei Köln zu wenden: 0221 4558 0377.
Grundsätzlich steht beiden Elternteilen während wie nach der Ehe das gemeinsame Sorgerecht zu. Nur wenn dem Kind durch die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nachweislich geschadet wird, kann das vollständige Sorgerecht auf nur einen Elternteil übertragen werden. Auch bei Eltern, die nie verheiratet waren, kann inzwischen auf Antrag des Vaters das gemeinsame Sorgerecht vergeben werden. Voraussetzung ist allerdings laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Köln, dass der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Kind nachkommt.
In der Praxis ist es leider häufig so, dass sich Regelungen bezüglich des Sorgerechts für Kinder und des Kindesunterhalts bzw. des Unterhalts für den ehemaligen Partner oft nur vor Gericht treffen lassen. Denn die Einvernehmlichkeit getrennter Partner bezüglich des Umgangs- und Sorgerechts bleibt nach der Trennung häufig auf der Strecke – einer der beiden Partner wird übervorteilt, ist der Nutznießer, während der andere mit Problemen zu kämpfen hat. Unterhaltspflichtige Eltern mit minderjährigen Kindern sind verschärft erwerbspflichtig, d.h. sie müssen alles in ihrer Macht stehende tun, um über eine Erwerbstätigkeit den Kindesunterhalt bestreiten zu können.
Verletzungen der Sorgfaltspflicht, die zu einer Abänderung des Sorgerechts führen können, gehören zu den möglichen Verdachtsmomenten unserer Klienten. Dazu zählen u.a. die Übertragung der Kindesbetreuung auf unbefugte und im schlimmsten Fall ungeeignete Dritte, Alkoholismus und Drogenkonsum während der Betreuung, Vernachlässigung und nachweislich dem Kindeswohl schadender sozialer Umgang. Für den Nachweis all dieser Verdachtsmomente sind die Detektive der Detektei Kurtz Ihre Ansprechpartner in Köln: 0221 4558 0377.
Ein Grund, durch den der nacheheliche Unterhaltsanspruch erlischt, ist in der Regel die Aufnahme einer neuen eheähnlichen oder sogar ehelichen Beziehung. Hierbei gilt das Gleiche wie bei der Änderung der Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen: Der Unterhaltsempfänger verschweigt diese neue eheähnliche Lebensgemeinschaft, um seinen Unterhaltsanspruch nicht zu verlieren. Erhält der Ex-Partner Wind davon, ist er in der Beweispflicht, diese Beziehung nachzuweisen, und hierfür gibt es kaum einen anderen Weg als die Observation des Unterhaltsempfängers durch Privatdetektive wie die der Kurtz Detektei Köln.
Die Nachweisführung ist in der Regel recht aufwendig, da bewiesen werden muss, dass es sich nicht nur um eine lose Partnerschaft, sondern tatsächlich um eine Lebensgemeinschaft handelt. Folglich müssen Observationen punktuell über einen längeren Zeitraum angesetzt werden. Selbst bei erfolgreichem Nachweis durch unsere Detektive haben wir schon die tollsten Ausreden gehört: So sei der neue Lebensgefährte beispielsweise lediglich der homosexuelle Tanzpartner, mit dem man häufig Zärtlichkeiten austausche, da er sich ja sexuell nicht zu Frauen hingezogen fühle (interessanterweise auch Zungenküsse), oder die Beziehung habe zwischenzeitlich bestanden, sei nun aber beendet und jeder wohne wieder in seiner eigenen Wohnung. Letzteres wird von sehr vielen Zielpersonen so gehandhabt: Wenn die Unterhaltszahlungen die Mehrkosten durch getrennte Wohnungen übersteigen, werden beide Wohnungen weiterhin angemietet, obwohl das Paar in lediglich einer wohnt. Rücksicht auf den Ex-Partner, der diesen "Spaß" bezahlen muss, wird in diesen Beispielen natürlich nicht genommen.
Unserer Erfahrung nach ist es allerdings so, dass alles Leugnen im Endeffekt nichts mehr nützt, wenn unsere Privatdetektive aus Köln über längere Zeit an einem solchen Fall gearbeitet haben, weil die Zahl der durch uns dokumentierten eindeutigen Situationen sämtliche Ausflüchte der Gegenseite erdrückt.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Köln werden vom Krummen Büchel in Köln aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Köln, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
Impressum | Datenschutz | Sitemap
© Kurtz Detektei Köln | Detektei Köln | Detektiv Köln | Privatdetektiv Köln | Privatdetektei Köln | Wirtschaftsdetektei Köln | Detektiv-Kosten | gerichtsverwertbare Beweise Köln | Private
Investigator Cologne | Lohnfortzahlungsbetrug Köln | Wirtschaftsdetektiv Köln | IT-Forensik Köln | IT-Sicherheit