12. Oktober 2016
Ein gerichtlicher Schuldtitel in sechsstelliger Höhe, Gesamtschäden im Millionenbereich – das waren die Voraussetzungen, unter denen unsere Detektei in Leverkusen* von einer ortsansässigen Firma kontaktiert worden war. Dieses Unternehmen hatte sich auf diverse seriös wirkende Warenlieferungsgeschäfte mit einem Herrn Loope eingelassen, der eine erfolgreiche Vita und zahlreiche gut laufende Firmen aufzuweisen hatte. Der Auftraggeber zahlte den größten Teil der Rechnungssumme im Voraus, doch zu einer Warenlieferung kam es nie, denn angeblich sei Herrn Loopes Firma insolvent gegangen; ein entsprechender Insolvenzantrag lag tatsächlich vor.
Das geschädigte Unternehmen sah sich klar als Opfer eines perfiden Einlassungsbetruges, auch Eingehungsbetrug genannt. Diese Betrugsform liegt vor, wenn entweder Leistungen bzw. Waren bestellt werden, obwohl der Besteller von Anfang an weiß, dass er diese nicht bezahlen kann bzw. will, oder wenn man Zahlungen vereinnahmt für Leistungen bzw. Waren, die man bekanntermaßen nie erfüllen bzw. liefern können wird. Als Dienstleistungsunternehmen muss sich auch unsere Privatdetektei in Leverkusen* zur eigenen Forderungseintreibung hin und wieder mit Einlassungsbetrügern auseinandersetzen – es handelt sich also keineswegs um einen Sonderfall. Allerdings sind der gewerbsmäßige Aufbau und die damit einhergehende kriminelle Energie im vorliegenden Fallbeispiel außergewöhnlich:
Ziel der Ermittlungen unserer Detektive in Leverkusen* war es, Herrn Loope, dessen Schuld in Abwesenheit gerichtlich festgestellt worden war, aufzufinden, denn er ließ sich weder für den Auftraggeber noch für die Behörden greifen, da alle vorhandenen Daten ins Leere führten. Die Recherche gestaltete sich langwierig und kompliziert, da sich unsere Wirtschaftsermittler durch ein Netz von Scheinfirmen kämpfen mussten. Die Schwierigkeiten begannen schon beim Namen, denn im Internet, in polizeilichen Registern und selbst im Handelsregister tauchten zu offensichtlich ein und derselben Person diverse unterschiedliche Schreibweisen sowohl des Vor- als auch des Nachnamens auf, zudem unterschiedliche Geburtsdaten und -orte sowie Unmengen an vorgeblichen Wohnadressen.
Unser Detektiv-Team in Leverkusen* erstellte eine Grafik mit den diversen Firmen, Adressen und damit verknüpften weiteren Personen, die sich im Zusammenhang zu Herrn Loope fanden. Diese Grafik weitete sich im Laufe der Ermittlungen immer weiter aus, bis sie schließlich eine Größe von circa elf Quadratmetern umfasste und einem Spinnennetz glich, da sich allerorten Querverbindungen ergab, die entsprechend markiert wurden. Insgesamt umfasste die Übersicht 78 Gesellschaften, bei denen die Zielperson aktuell oder ehemals als Geschäftsführer oder als Zeichnungsberechtigter eingetragen war, 134 Firmenadressen zu diesen Gesellschaften, 69 Insolvenzanträge, 8 Personen, die immer wieder gemeinsam mit Herrn Loope auftauchten und offensichtlich fest in die Machenschaften integriert waren, sechs verschiedene Namensschreibweisen der Zielperson sowie 27 angebliche aktuelle oder ehemalige Wohnadressen. Diese Recherche war eine Mammutaufgabe – erstens die Zusammenstellung all dieser Information, zweitens deren Auswertung samt Herstellung der Querverbindungen und drittens die Überprüfung der Angaben.
Zu den weiteren Maßnahmen unserer Wirtschaftsdetektei in Leverkusen* zählten:
Weiterhin interessant: Trotz der bereits zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen offenkundigen kriminellen Eigenschaften dieses Firmengebildes traten mehrere der darin verwickelten Einzelpersonen in ehrenhaften Positionen auf: Vorsitzende von Kulturvereinen, Unterstützer von Sportvereinen, Rechtsanwälte und ein Lokalpolitiker.
Das Businesskonzept dieser gewaltig aufgebauschten Betrugshandlungen setzte offenbar auf folgende Faktoren, Variante 1:
Variante 2:
Variante 3:
Durch die gesellschaftlichen Verbindungen der einzelnen Personen und Firmen untereinander ist es den Firmengründern und/oder Investoren möglich, ihren finanziellen Gewinn aus der Insolvenzmasse heraus zu verschleiern.
Nach Aufdeckung all dieser Hintergründe gelang es unseren Privatdetektiven in Leverkusen* letztlich, eine Projektfirma Herrn Loopes zu identifizieren, die aktuell aktiv nach Investoren suchte und Kontaktdaten mit tatsächlicher Erreichbarkeit auswies. Mittels der Legende Geschäftsanbahnung/Investitionsvorhaben konnte in einer Mittelstadt in Rheinland-Pfalz ein Treffen mit der Zielperson vereinbart werden, an das die Ermittler eine mehrstündige Observation anschlossen, um auf diese Weise herausfinden zu können, wo Herr Loope wohnte. Leider führte er uns jedoch nicht zu seinem Wohnhaus, sondern zu einem Hotel – offensichtlich war die besagte Mittelstadt nicht sein Wohnort.
Aufgrund des Umfangs des kriminellen Netzwerkes und der Höhe des Schuldtitels gegen die Zielperson rieten unsere Wirtschaftsdetektive in Leverkusen* der auftraggebenden Firma nachdrücklich, die Observation Herrn Loopes lückenlos fortzusetzen, auch wenn dies natürlich hohe Detektivkosten verursachen würde. Leider zeigten die Klienten keine Geduld, sondern verständigten die Behörden und ließen den Betrüger vorläufig festsetzen. Das Ergebnis: Nicht nur durfte die Zielperson die Polizeidienststelle unter Angabe einer falschen Aufenthaltsadresse wenige Stunden später unbehelligt verlassen, auch behauptete sie, keinerlei pfändbares Eigentum zu besitzen und somit nicht für den Schuldtitel aufkommen zu können. Herr Loope sei insolvent und habe das zugehörige Verfahren längst eröffnet. Womöglich hätte die weitere Observation unsere Leverkusener Detektive* früher oder später auf pfändbares Eigentum wie eine Villa, Fahrzeuge und andere physische Besitztümer stoßen lassen, die man dann ggf. hätte pfänden können, sofern nicht auch dort wieder Überschreibungen oder andere Tricks zur Verschleierung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse zur Anwendung kamen.
Letztlich hatte unsere Detektei in Leverkusen* das Auftragsziel, den Schuldner ausfindig zu machen, erfüllt. Dennoch war das Gesamtergebnis natürlich nicht zufriedenstellend, da sich selbiger direkt im Anschluss an die Ermittlungen wieder dem Zugriff durch Behörden und Auftraggeber entzog und somit keine Pfändung bzw. freiwillige Zahlung erfolgte.
Ehrlicherweise muss man sagen, dass selbst bei fortgesetzter Kenntnis des Aufenthaltsortes die erfolgreiche Durchsetzung der titulierten Forderung fraglich geblieben wäre, weil erstens mit weiteren Verschleierungspraktiken zu rechnen war und zweitens viele Gerichtsvollzieher (beileibe nicht alle!) leider mehr als schlampig arbeiten. Obwohl sie rechtlich mit großen Befugnissen ausgestattet sind und selbst Wohnräume gewaltsam öffnen dürfen, um Rechtsansprüche durchzusetzen, leiden auch diese Staatsdiener unter der berühmt-berüchtigten Beamtenkrankheit, die man Faulheit nennt. Je mehr Aufwand, desto anstrengender und unbequemer der Tag. Folglich reicht es einem Schuldner, wenn er auf diese schwarzen Schafe ihres Berufsstandes trifft, mitunter, einfach zu behaupten, dass er nichts habe, denn geprüft wird diese Behauptung von solchen Gerichtsvollziehern nicht. Wenn man, wie wir von der Kurtz Detektei für Leverkusen, derartige Ereignisse erlebt und Gespräche mit absurd unmotiviert handelnden Staatsbeamten geführt hat, kann man sich getrost fragen, ob man mit der Aufklärung von Kriminalität anstelle von deren Verübung tatsächlich die sinnvollere Seite gewählt hat – rein ökonomisch sicherlich nicht.
Alle Namen und Orte sind selbstverständlich zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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